Beratung von Eltern nach § 95

BERATUNG VOR EINVERNEHMLICHER SCHEIDUNG GEMÄSS § 95 ABS. 1A AUSSSTRG

 

Gesprächsvorbereitung

Vor Beginn der Beratung bitte ich mindestens eine Woche zuvor um die Bekanntgabe folgender Informationen:

 

 Bitte füllen Sie das Kontaktformular zur Terminvereinbarung und weitere Informationen aus. Ich sende Ihnen darauf hin ein unverbindliches Angebot zur Terminfindung zu. In der Regel findet dann die Beratung innerhalb der nächsten 2-4 Wochen statt (in dringenden Fällen auch früher). Bis ich Sie wiederum kontaktiere, bitte ich Sie nachstehende Fragen vorzubereiten. Nach der Terminbestätigung per E-Mail bitte ich Sie diese mir möglichst bald zukommen zu lassen. Freiwillig können Sie jedoch schon im Zuge des Erstkontakts mitgesendet werden zur zeitnahen Gesprächsvorbereitung.

 

 Informationen über die bestehende (zum Zeitpunkt der Beratung) aktuelle Lebenssituation des Paares und der Kinder

 das Alter der Kinder und die Anzahl von (Stief-, Adoptiv-) Geschwisterkindern

 

 Zustimmung über die monetären und formalen Rahmenbedingungen der Beratung sowie Fixierung der örtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen

 

 Notwendigkeit und Möglichkeit zur Heranziehung eines Dolmetschers, falls Eltern eine andere Erstsprache als Deutsch sprechen.

 

 Empfohlen werden 2 oder mehr Beratungsstunden (Mindestanforderung: 1)

 Die Beratung kann nur persönlich erhalten werden. Es besteht aber die Möglichkeit von Einzelberatungen. Empfohlen wird aber die Paarberatung mit beiden anwesenden Partnern.

 

Als Berater bin ich selbstverständlich gegenüber Dritten (also Personen, die an der Beratung nicht teilgenommen haben) zur Verschwiegenheit über alle mir ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.

 

Beratung von Eltern nach §95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder